Entsorgung von Gartenabfällen verboten!

Entsorgung von Gartenabfällen verboten!

Entsorgung von Gartenabfällen verboten!

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass - entgegen hartnäckiger Gerüchte - die Entsorgung von Grünschnitt oder Laub in den Almkanal ebenso verboten ist, wie jene von Müll. Das gesetzeswidrig eingebrachte Material verlegt Rechen- sowie Filteranlagen und muss mühsam händisch entfernt werden.