Die Organisation des Salzburger Almkanals

WER MACHT WAS BEIM ALMKANAL?

Im Jahr 1937 wurde die Erhaltung des Almkanals durch ein noch heute gültiges Bundesgesetz geregelt und folgende drei Körperschaften zu den Trägern der Erhaltung bestimmt:

Wasserwerksgenossenschaft Almhauptkanal
Zuständig für die Erhaltung der Wehranlage, des Almhauptkanals, des Müllnerarms und des Kreuzbrücklbachs. Es liegt auch in der Verantwortung der Wasserwerksgenossenschaft Almhauptkanal den sogenannten "Almmeister" für die Aufgaben der technischen Leitung des gesamten Kanalsystems zu bestellen. Die Wasserwerksgenossenschaft Almhauptkanal hat derzeit 19 Mitglieder.

Wasserwerksgenossenschaft Stiftsarm
Sorgt für die Erhaltung des Stiftsarms und des Nonntalarms. Die Wasserwerksgenossenschaft Stiftsarm hat derzeit 7 Mitglieder.

Stadtgemeinde Salzburg
Erhält den Neutorarm. Zuständige Abteilung ist das Kanal- und Gewässeramt der Stadt Salzburg.

Almmeister
DerAlmmeister ist das vollziehende Organ der Wasserwerksgenossenschaft Almhauptkanal. Ihm obliegt die Aufsicht und die gesamte Betriebsleitung des Kanalsystems, die Regelung und Kontrolle der Wasserführung sowie die Veranlassung und Organisation von Baumaßnahmen zur Kanalinstandhaltung und Kanalräumung. Er hat auch für die Berücksichtigung der Interessen des Almkanals bei Bauvorhaben im räumlichen Umfeld des Kanals zu sorgen. Die Regelung der Einlaufschleuse in Hangendenstein, insbesondere die Drosselung des Zulaufs bei starken Niederschlägen zur Vermeidung von Ausuferungen durch die Zuflüsse im Unterlauf, ist Aufgabe des Almmeisterstellvertreters oder Schleusenwärters. Die Aufgaben des Almmeisters und seines Stellvertreters sind in einer landesgesetzlichen Verordnung festgeschrieben.

Finanzen
Die Genossenschaften finanzieren sich im Wesentlichen durch die Umlagen der Genossenschaftsmitglieder. Dazu gehören alle Kraftwerksbetreiber, Teichbesitzer und Nutzwasserbezieher einer Entnahmemenge über 0,5 l/s. Weiters werden sogenannte Nebennutzungsbeiträge für kleinere Nutzungen (Brauchwasserentnahmen, Dach- und Kühlwassereinleitungen, Gartenbewässerungen, etc.) eingehoben. Die Marktgemeinde Grödig und die Stadtgemeinde Salzburg leisten ebenfalls Beiträge für die Nutzung des Almkanals im öffentlichen Interesse (Wasserentnahme für Straßenreinigung, Entwässerung öffentlicher Flächen, etc).

Personen
Almmeister Lukas Peter
Schleusenwärter Josef Klappacher

Wasserwerksgenossenschaft Almhauptkanal
Obmann Mag. Johannes Lugstein
Obmann-Stv. Ing. Franz Zillner

Wasserwerksgenossenschaft Stiftsarm
Geschäftsführer Dr. Robert Berger
Stv. Geschäftsführer Kurt Wallmann

Stadtgemeinde Salzburg
DI Thomas Ziller, Kanal- und Gewässeramt